vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 27/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

27. Kundmachung: Auslobung einer besonderen Hilfeleistung an Bedienstete des Entminungsdienstes und deren Hinterbliebene

27. Kundmachung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport betreffend die Auslobung einer besonderen Hilfeleistung an Bedienstete des Entminungsdienstes und deren Hinterbliebene

Gemäß § 1 Abs. 1 des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes - WHG, BGBl. Nr. 177/1992, wird kundgemacht:

Gemäß § 860 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches verpflichte ich den Bund im Sinne des § 1 Abs. 1 WHG, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 in Verbindung mit § 10b WHG, Bediensteten des Entminungsdienstes oder deren Hinterbliebenen eine besondere Hilfeleistung zu erbringen.

Diese Verpflichtung ist auf Sachverhalte im Sinne des § 4 in Verbindung mit § 10b WHG anzuwenden, die ab 1. Jänner 2013 eintreten.

Darabos

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)