246. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Hybridverordnung geändert wird
Auf Grund des § 23 Abs. 17 des Bankwesengesetzes - BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 184/2013, wird verordnet:
Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Anerkennung von hybridem Kapital (Hybridverordnung - HybV), BGBl. II Nr. 336/2010, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift § 2 wird die Wortfolge „In-Kraft-Treten“ durch die Wortfolge „In- und Außerkrafttreten“ ersetzt.
2. Der bisherige Text des § 2 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.“
Ettl Kumpfmüller
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