198. Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung 2011
Aufgrund des § 6 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, BGBl. II Nr. 233/2011, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) Pflanzenschutzmittel dürfen nicht
- 1. in Betrieben, die ausschließlich oder überwiegend Lebensmittel in Verkehr bringen (Lebensmitteleinzelhandel), oder
- 2. in Form der Selbstbedienung
verkauft werden.“
2. § 15 wird folgender Abs. 11 angefügt:
„(11) § 1 Abs. 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 198/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
Berlakovich
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