94. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder (BGBl. Nr. 313/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 65/2007) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
Albanien | 9. September 2011 |
Ukraine | 26. März 2009 |
Weiters hat Luxemburg1 mit Wirksamkeit vom 2. Juli 2012 seine Vorbehalte2 zu den Art. 2, 3 und 4 des Übereinkommens für weitere fünf Jahre erneuert.
Faymann
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