87. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Montenegro am 8. Dezember 2010 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (BGBl. Nr. 52/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 139/2010) hinterlegt.
Faymann
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