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BGBl III 81/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

81. Kundmachung: Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten

81. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (BGBl. III Nr. 120/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 149/2001) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde:

Georgien

22. Dezember 2005

Lettland11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 157].

6. Juni 2005

Niederlande11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 157]. (für den europäischen Teil)

16. Februar 2005

Portugal

7. Mai 2002

Faymann

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