62. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Vertretung der Schweiz im Verfahren der Visaerteilung in Nikosia und Skopje
[Österreichische Eröffnungsnote, siehe Anlagen]
[Schweizerische Antwortnote, siehe Anlagen]
Die vorliegende Vereinbarung ist mit 6. Februar 2013 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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