48. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Südsudan am 16. Oktober 2012 seine Beitrittsurkunde zu der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 640/1996, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 145/2012), hinterlegt.
Faymann
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