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BGBl III 314/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

314. Kundmachung: Geltungsbereich des Beschlusses des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

314. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Beschlusses des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Kroatien am 1. Juli 2013 seine Beitrittsurkunde zum Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (BGBl. III Nr. 132/2013), hinterlegt.

Faymann

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