309.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Zusatzprotokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 26. September 2006 in Ljubljana unterzeichneten Protokolls
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in slowenischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 2 des Protokolls erfolgten am 14. April bzw. 7. August 2012; gemäß derselben Bestimmung sind das Protokoll und das Zusatzprotokoll mit 1. November 2012 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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