297. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 3/2013 nach Abschnitt 1.5.1 RID betreffend die Kennzeichnung von Flaschenbündeln
Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 3/2013 nach Abschnitt 1.5.1 RID betreffend die Kennzeichnung von Flaschenbündeln (BGBl. III Nr. 233/2013) wurde von Portugal am 8. Oktober 2013 unterzeichnet.
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)