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BGBl III 274/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

274. Erklärung der Zustimmung zur Beendigung des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Prüfungszeugnissen und Konformitätsnachweisen
(NR: GP XXII RV 513 AB 595 S. 73. BR: AB 7094 S. 712.)

274.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Art. 2 Abs. 3.1 bis 3.4, Art. 6 Abs. 2 bis 4, Art. 8, Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 sowie Art. 10 Abs. 4 verfassungsändernd sind, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

Erklärung der Zustimmung zur Beendigung des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Prüfungszeugnissen und Konformitätsnachweisen11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 593/1990 idF BGBl. I Nr. 2/2008.

[Erklärung in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Erklärung in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

Die Erklärung wurde am 17. September 2004 beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von Schweden abgegeben; laut Mitteilung des Depositärs wurde das Übereinkommen nach Vorliegen der Zustimmung aller Vertragsparteien mit Wirkung vom 31. Dezember 2003 als für beendet erklärt.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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