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BGBl III 272/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

272. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

272. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Swasiland am 5. März 2013 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. III Nr. 145/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 9/2013) hinterlegt und anlässlich dessen seine zentrale Behörde wie folgt designiert:

Zentrale Behörde:

Director, Social Welfare Department, Deputy Prime Minister's Office.

Faymann

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