228. Protokoll zwischen der Republik Österreich und Rumänien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. März 2005 in Bukarest unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zwischen der Republik Österreich und Rumänien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. März 2005 in Bukarest unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in rumänischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 2 des Protokolls wurden am 12. Februar bzw. 1. August 2013 (eingelangt am 6. August 2013) abgegeben; gemäß derselben Bestimmung treten das Protokoll und das Zusatzprotokoll somit am 1. November 2013 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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