vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 226/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

226. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention
(NR: GP XXIV RV 2135 AB 2216 S. 193. BR: AB 8919 S. 819.)

226. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in moldauischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 2 des Abkommens wurden am 11. Jänner 2013 bzw. 16. Juli 2013 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2013 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)