225. Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der spanischen Sprachfassung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut1; Annahme der spanischen Sprachfassung
[Übereinkommen in spanischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Nach Mitteilung des finnischen Außenministeriums vom 10. Juli 2013 wurde die Authentifizierung der spanischen Sprachfassung von allen Vertragsparteien des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut angenommen.
Anlage 1
Faymann
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