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BGBl III 210/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

210. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über soziale Sicherheit
(NR: GP XXIV RV 2139 AB 2230 S. 194. BR: AB 8937 S. 819.)

210. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über soziale Sicherheit

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über soziale Sicherheit

[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 19 Abs. 1 des Abkommens wurden am 2. Mai bzw. 27. Juni 2013 (eingelangt am 9. Juli 2013) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2013 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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