20. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Polen am 23. November 2010 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 192/1981, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 3/2010) hinterlegt.
Faymann
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