208. Zweites Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 15. Juni 1999 in Wien unterzeichneten Protokolls
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Zweites Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 15. Juni 1999 in Wien unterzeichneten Protokolls
[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 2 des Protokolls wurden am 19. Juli 2012 bzw. 11. Juli 2013 abgegeben; das Protokoll tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2013 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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