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BGBl III 1/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

1. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

1. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum hat Tadschikistan am 26. November 2012 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (BGBl. Nr. 294/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 20/2009) hinterlegt.

Faymann

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