181. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Marokko am 19. Juni 2013 seine Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 179/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 143/2013) hinterlegt.
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)