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BGBl III 177/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

177. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken

177. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum hat das Vereinigte Königreich am 11. Juni 2013 seine Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken (BGBl. III Nr. 178/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 66/2012) hinterlegt und anlässlich dessen zu beabsichtigen erklärt, von dem in Art. 4 Abs. 5 vorgesehenen Vorbehalt Gebrauch zu machen.

Faymann

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