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BGBl III 158/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

158. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

158. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrats hat Rumänien am 6. Mai 2013 seine Beitrittsurkunde gemäß Art. 17 des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. Nr. 460/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 96/2012) hinterlegt.

Faymann

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