158. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrats hat Rumänien am 6. Mai 2013 seine Beitrittsurkunde gemäß Art. 17 des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. Nr. 460/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 96/2012) hinterlegt.
Faymann
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