146. Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien1
[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll in rumänischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Abs. 2 des Protokolls wurden am 26. November 2012 bzw. 30. April 2013 (eingelangt am 17. Mai 2013) abgegeben; das Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrages tritt gemäß seinem Abs. 2 mit 1. Juni 2013 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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