268. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über den 43. Nachtrag zum Arzneibuch
Auf Grund des § 2 des Arzneibuchgesetzes 2012 - ABG 2012, BGBl. I Nr. 44/2012, wird verordnet:
§ 1. Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.2, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
§ 2. Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe 2011, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.2, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Stöger
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)