262. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) geändert wird
Auf Grund des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird verordnet:
Artikel 1
Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.), BGBl. Nr. 264/1951, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 451/2010, wird wie folgt geändert:
1. In § 11 Abs. 1 Z 3 wird die Wortfolge „Amts- und Gerichtstage“ durch das Wort „Amtstage“ ersetzt.
2. Die §§ 69, 70 und 71 samt Überschriften werden aufgehoben; in der Überschrift von § 72 entfällt das Wort „Sonstige“.
3. In § 102 Abs. 1 wird die Wortfolge „vom Gerichtsvorsteher (§ 99 Abs. 1) oder auf einem Gerichtstage (§ 70) übernommen“ durch die Wortfolge „von der Gerichtsvorsteherin oder vom Gerichtsvorsteher übernommen (§ 99 Abs. 1)“ ersetzt.
4. In § 449 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „oder zur Zeit der Rückkehr des Richters, der am Gerichtstage Grundbuchsstücke übernommen hat“.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2012 mit der Maßgabe in Kraft, dass die §§ 11 Abs. 1 Z 3, 69, 70, 71, 72, 102 Abs. 1 und 449 Abs. 1 Geo. in der bis zum Ablauf des 30. September 2012 geltenden Fassung für die nach Anlage 2 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich, BGBl. Nr. 585/1991, vorgesehenen Gerichtstage weiterhin auslaufend anzuwenden sind.
Karl
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