251. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung)
Gemäß § 14 Abs. 3 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2012, wird verordnet:
Die Einschätzungsverordnung, BGBl. II Nr. 261/2010, wird wie folgt geändert:
1. § 5 lautet:
„Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Die Anlage zur Einschätzungsverordnung wird wie folgt geändert:
2. Positionsnummer 01.01.02 lautet:
01.01.02 | Mittelschwere, ausgedehnte Formen | 20 - 40 % |
20 - 30 %: Bei länger dauerndem Bestehen; weitgehend begrenzt, mit funktionellen Beeinträchtigungen, trotz adäquater Therapie protrahierter Verlauf, Rezidiv. Atopisches Ekzem (Neurodermitis, endogenes Ekzem) bei länger dauerndem Bestehen. Rosazea, Rhinophym stärkere Ausdehnung, entstellende Wirkung. Akne schweren Grades mit vereinzelter Abszess- und Fistelbildung und lokalisationsbedingten Beeinträchtigungen. 40 %: Atopisches Ekzem (Neurodermitis, endogenes Ekzem) mit generalisierenden Hauterscheinungen |
3. Positionsnummer 02.01.02 lautet:
02.01.02 | Funktionseinschränkungen mittleren Grades | 30 - 40 % |
Rezidivierende Episoden (mehrmals pro Jahr) über Wochen andauernd, radiologische Veränderungen, andauernder Therapiebedarf wie Heilgymnastik, physikalische Therapie, Analgetika, Beispiel: Bandscheibenvorfall ohne Wurzelreizung (pseudoradikuläre Symptomatik) 30 %: andauernder Therapiebedarf wie Heilgymnastik, physikalische Therapie, Analgetika 40 %: maßgebliche Einschränkungen im Alltag |
4. Positionsnummer 02.01.03 lautet:
02.01.03 | Funktionseinschränkungen schweren Grades | 50 - 80% |
50 %: Maßgebliche Einschränkungen im Alltag 60%: Einfache analgetische Therapie (NSAR) nicht mehr ausreichend 70 %: Postlaminektomie-Syndrom 80 %: Zusätzliche Beeinträchtigungen wie chronischer neurogener Dauerschmerz, Opionidindikation Indikationen für invasive Therapieverfahren einschließlich Schmerzschrittmacher (SCS) und Schmerzpumpen, Periduralkatheter Lähmungserscheinungen mit Gangstörungen Versteifung über mindestens mehrere Segmente |
5. Positionsnummer 02.02.03 lautet:
02.02.03 | Mit funktionellen Auswirkungen fortgeschrittenen Grades | 50 - 70% |
50 %: 70 %: |
6. Positionsnummer 02.05.12 lautet:
02.05.12 | Funktionseinschränkung schweren Grades beidseitig | 60 - 100 % |
Entspricht einer Versteifung in ungünstiger Stellung (Beugestellung oder stärkerer Ab- oder Adduktionsstellung) |
7. Positionsnummer 02.05.17 lautet:
02.05.17 | Schnappende Hüfte | 10 % |
Kniegelenk Funktionseinschränkungen im Kniegelenk als Folge von Knorpel-, Band- und Meniskusläsionen. Ausprägungen von Knorpelschäden geringeren, mittleren und schwereren Grades werden in der Einschätzung mitberücksichtigt. |
8. Nach der Positionsnummer 02.07.02 wird folgende Positionsnummer 02.08 eingefügt:
02.08Kleinwuchs
02.08.01 | Proportionaler Kleinwuchs | 30 - 40 % |
Körpergröße zwischen 130 und 140 cm nach Abschluss des Längenwachstums | ||
02.08.02 | Dysproportionaler Kleinwuchs | 50 - 60 % |
Abhängig von Körpergröße und Dysproportion bei Kleinwuchs unter 130 cm |
9. Positionsnummer 03.01.02 lautet:
03.01.02 | Intelligenzminderung mit geringen bis mäßigen sozialen Anpassungsstörungen | 30 - 40 % |
Anamnestisch leichte Anpassungsstörung Probleme in der Ausbildung Unabhängigkeit in der Selbstversorgung, im Alltagsleben |
10. Positionsnummer 03.01.03 lautet:
03.01.03 | Intelligenzminderung mit maßgeblichen Anpassungsstörungen | 50 - 80 % |
50-70 %: Ungelernte Arbeiten Vollständige Unabhängigkeit eher selten 70-80 %: Manifeste Probleme bei der Alltagsbewältigung, betreute Arbeitsformen Alleine leben nur eingeschränkt möglich, deutliche Probleme bei der Alltagsbewältigung, Eigenversorgung nur unter Aufsicht, Anleitung, Hilfe durch externe Betreuer/Angehörige notwendig |
11. Positionsnummer 03.03.01 lautet:
03.03.01 | Dementielle Defizite leichter Ausprägung | 10 - 40 % |
30 - 40 %: Neugedächtnisstörung, leichte Schwierigkeiten im Lösen komplexer Aufgaben, im psychopathologischen Status stabil Geringfügige Einschränkungen der Leistungsfähigkeit |
12. Positionsnummer 03.05.06 lautet:
03.05.06 | Schweren Grades | 80 - 100 % |
80 - 90%: Psychopathologisch schwere Persönlichkeitsveränderungen, hochgradig ausgeprägter sozialer Rückzug, stark verminderter Antrieb Gleichbleibende Tätigkeiten trotz wiederholter, regelmäßiger Anleitung während des gesamten Tagesverlaufes nicht durchgängig möglich 100 %: Schwere affektive Persönlichkeitsveränderungen, soziale Isolation, Antriebsverlust |
13. Positionsnummer 03.06.02 lautet:
03.06.02 | Depressive Störungen mittleren Grades Manische Störung mittleren Grades | 50 - 70 % |
50%: Manie: Während der Phasen Arbeitsleistung und soziale Funktionsfähigkeit vollständig unterbrochen 70%: |
14. Positionsnummer 03.07.01 lautet:
03.07.01 | Leichte Verlaufsform | 10 - 40 % |
10 - 20 %: 30 %: 40 %: Mäßige soziale Beeinträchtigung im Alltag gering eingeschränkt |
15. Positionsnummer 03.07.02 lautet:
03.07.02 | Mittelschwere Verlaufsform | 50 - 70 % |
50 %: 60 %: 70 %: |
16. Positionsnummer 03.08.01 lautet:
03.08.01 | Suchterkrankung mit leichten körperlichen und psychischen Veränderungen | 10 - 40 % |
10 % - 20 %: 30 %: 40 %: |
17. Positionsnummer 05.04.05 entfällt.
18. Die Positionsnummern 07.04.04 bis 07.04.06 lauten:
07.04.04 | Chronische Darmstörungen leichten Grades ohne chronischen Schleimhautveränderungen | 10 - 20 % |
Mit geringen Auswirkungen, geringe Beschwerden (Reizdarmsymptomatik) Keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, seltene Durchfälle leichten Grades, ohne chronische Schleimhautveränderungen | ||
07.04.05 | Chronische Darmstörungen mittleren Grades mit chronischen Schleimhautveränderungen | 30 - 40% |
30 %: 40 %: | ||
07.04.06 | Chronische Darmstörungen schweren Grades mit schweren chronische Schleimhautveränderungen | 50 - 60 % |
Tägliche, auch nächtliche Durchfälle, anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemein- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Schleimhautveränderungen und schwere Beeinträchtigung des Ernährungszustandes |
19. Positionsnummer 07.05.08 entfällt.
20. Positionsnummer 07.07.03 entfällt.
21. Positionsnummer 09 samt Überschrift lautet:
„09 ENDOKRINES SYSTEM
Der Grad der Behinderung bei Störungen des Stoffwechsels und der inneren Sekretion ist von den Auswirkungen dieser Störungen an den einzelnen Organsystemen abhängig.
Sofern im Abschnitt 09 keine Einschätzung vorgesehen ist, sind die funktionellen Defizite unter den jeweiligen Abschnitten, bei gesicherter Diagnose ohne wesentliche funktionelle Defizite mit 10 % einzuschätzen.
Normabweichungen der Laborwerte bedingen für sich alleine noch keinen Grad der Behinderung.
Übergewicht (Adipositas) an sich bedingt keine Einschätzung. Ist das Übergewicht gravierend (BMI > 40) und mit funktionellen Einschränkungen verbunden, sind diese abhängig von den Einschränkungen unter den jeweiligen Abschnitten einzuschätzen.
Maligne Formen sind unter Abschnitt 13 einzuschätzen. Liegen zusätzlich psychische Funktionseinschränkung vor, sind diese gesondert unter Abschnitt 03 einzuschätzen. „
22. Positionsnummer 09.01 samt Überschrift lautet:
„09.01Endokrine Störung
Endokrine Organe sondern ihr Sekret (Hormone) nach innen, direkt ins Blut ab. Funktionell zu unterscheiden sind Über- und Unterfunktionen, die abhängig vom Ausmaß und Wirkmechanismus in den einzelnen Organsystemen zu komplexen funktionellen Einschränkungen führen. Sie werden durch ein Überangebot oder einen Mangel an Hormonen ausgelöst. Sind diese Symptome in typischer Weise kombiniert, spricht man von Syndromen
Die Steuerung der Hormonabgabe (endokrine Sekretion) erfolgt durch aktivierende und hemmende (neuro)sekretorische Überträgerstoffe.
Das Ausmaß der meist komplexen, mehrere Organsysteme betreffenden Erkrankung und demnach die Höhe des Grades der Behinderung, wird von der Wirkung auf die Endorgane und der möglichen medikamentösen Behandlung (hormonelle Substitution bzw. Inhibition) bestimmt.
Die häufigste endokrine Erkrankung - Diabetes mellitus - wird unter 09.02 hinsichtlich Einschätzungs- und Abgrenzungskriterien im Detail abgebildet.
Die Funktionseinschränkungen aller anderen endokrinen Drüsen (wie beispielsweise Schilddrüsenerkrankungen, Adrenogenitales Syndrom, Kleinwuchs, Nebennieren- und Nebenschilddrüsenerkrankungen, Hypophysenerkrankungen, Pankreaserkrankungen und hormonelle Störungen der Sexualorgane) wären entsprechend der Funktionseinschränkungen und Therapiemöglichkeiten einzuschätzen. „
23. Die Positionsnummern 09.01.01 bis 09.01.04 lauten:
09.01.01 | Endokrine Störungen leichten Grades | 10 - 40 % |
Wenn therapeutische Maßnahmen die Aufrechterhaltung der Körperfunktionen gewährleisten 10 - 20%: Medikamentöse Substitution/Inhibition gut einstellbar. Keine bis geringste Entgleisungswahrscheinlichkeit. Subjektive Wahrnehmbarkeit bei beginnender medikamentöser Überdosierung/Unterdosierung der Substitutions-, Inhibitionstherapie ist sehr gut. Die Erkrankung ist weitgehend stabil, Alltagsleben ist weitestgehend ungehindert möglich, Freizeitgestaltung ist nicht oder wenig eingeschränkt 30 - 40%: Medikamentöse Substitution/Inhibition gut einstellbar. Geringe Entgleisungswahrscheinlichkeit. Subjektive Wahrnehmbarkeit bei beginnender medikamentöser Überdosierung/Unterdosierung der Substitutions-, Inhibitionstherapie ist gut bis mäßig. Die Erkrankung ist weitgehend stabil, Alltagsleben ist weitgehend ungehindert möglich, Freizeitgestaltung ist gering eingeschränkt | ||
09.01.02 | Endokrine Störungen leichten Grades bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 50 % |
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist eine strikte Überwachung wegen eingeschränkter Selbstwahrnehmung bei Entgleisungssituationen und in der Regel wesentlich instabilerer Krankheitssituation und generell instabiler Stoffwechsel- und Hormonsituation erforderlich Strikte und genaue Einhaltung therapeutischer Maßnahmen ist besonders wichtig, um akuten Entgleisungen und Spätfolgen während der besonders vulnerablen Phase der Entwicklung zu vermeiden. Entgleisungen äußern sich rasch und/oder ohne Vorankündigung, sodass eine engmaschige Überwachung erforderlich ist | ||
09.01.03 | Endokrine Störungen mittleren Grades | 50 - 70 % |
Regelmäßige therapeutische Maßnahmen sind notwendig, die Erkrankung ist auf hohem Niveau stabil, mäßige bis höhere Wahrscheinlichkeit für Entgleisungssituationen, Alltagsbewältigung ist selbständig möglich, jedoch mittelgradig eingeschränkt, Freizeitgestaltung eingeschränkt | ||
09.01.04 | Endokrine Störungen schweren Grades | 80 - 100 % |
Regelmäßige engmaschige therapeutische Maßnahmen sind notwendig, die Erkrankungsintensität liegt auf hohem bis höchstem Niveau, hohe Gefahr einer Entgleisungssituation und/oder rascher Verlauf, Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung, Lebensqualität und Freizeitverhalten deutlich eingeschränkt |
24. Positionsnummer 09.03 samt Überschrift sowie die Positionsnummern 09.03.01 bis 09.03.04 lauten:
„09.03Stoffwechselstörung
Stoffwechselstörungen sind angeborene oder genetisch bedingte Störungen der Stoffwechselvorgänge, die ab Geburt objektivierbar sind oder zu einem späteren Zeitpunkt manifest werden.
Der grundsätzlich pathogene Mechanismus ist ein Enzymdefekt, der zu einer krankhaften Anhäufung des entsprechenden Substrates oder zu einem Mangel an Stoffwechselprodukten führt und in weiterer Folge klinische Symptome verursacht. Eine Anhäufung von Substraten kann zu Intoxikationen, Enzyminhibition, Akkumulation oder Aktivierung alternativer Stoffwechselwege führen. Der Mangel führt zu Stoffwechseldefiziten.
Stoffwechselstörungen sind komplexe, selten auftretende Erkrankungen, die der Diagnostik und Therapie einer Fachabteilung bedürfen. Die Schwere der Erkrankung und damit die Höhe des Grades der Behinderung werden durch die bestehenden Funktionseinschränkungen sowie der erforderlichen Therapien bestimmt.
09.03.01 | Stoffwechselstörungen leichten Grades | 10 - 40 % |
Wenn therapeutische Maßnahmen die Aufrechterhaltung der Körperfunktionen gewährleisten. Je umfassender die Therapiemaßnahmen desto höher die Einschätzung. 10 - 20%: Ausschließlich diätetische Maßnahmen ermöglichen die Aufrechterhaltung der Körperfunktionen. Die Erkrankung ist weitgehend stabil. Arbeits- und Alltagsleben ist weitgehend ungehindert möglich. Freizeitgestaltung ist nicht oder wenig eingeschränkt. 30 - 40%: Zusätzliche therapeutische Maßnahmen sind notwendig, um die Körperfunktionen aufrecht zu halten. Die Erkrankung ist weitgehend stabil. Arbeits- und Alltagsleben ist weitgehend ungehindert möglich. Freizeitgestaltung ist nicht oder wenig eingeschränkt. | ||
09.03.02 | Stoffwechselstörungen leichten Grades bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 50 % |
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist eine strikte Diäteinhaltung und/oder eine strikte Einhaltung ergänzender therapeutischer Maßnahmen besonders wichtig, um Spätfolgen, rapide Verschlimmerung während der besonders vulnerablen Phase der Entwicklung zu vermeiden. Stoffwechselentgleisungen äußern sich oftmals rasch und ohne Vorankündigung, sodass eine engmaschige Überwachung erforderlich ist. | ||
09.03.03 | Stoffwechselstörungen mittleren Grades | 50 - 70 % |
Diätetische und regelmäßige therapeutische Maßnahmen sind notwendig. Die Erkrankung ist auf hohem Niveau stabil. Arbeitsleben ist eingeschränkt auf mäßig anspruchsvolle und/oder mittelschwere Tätigkeiten. Alltagsbewältigung ist selbständig möglich. Freizeitgestaltung eingeschränkt. | ||
09.03.04 | Stoffwechselstörungen schweren Grades | 80 - 100 % |
Diätetische und regelmäßige therapeutische Maßnahmen sind notwendig. Die Erkrankungsintensität liegt auf hohem bis höchstem Niveau. Das Arbeitsleben ist stark eingeschränkt, gehäufte Krankenstände, notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz. Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung. Lebensqualität und Freizeitverhalten deutlich eingeschränkt. |
25. Die Positionsnummern 09.04 bis 09.07 entfallen.
26. Die Positionsnummern 10.02.02 und 10.02.03 entfallen.
27. Die Positionsnummer 10.03 samt Überschrift lautet:
10.03Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes
Hodgkin Lymphome
10.03.01 | Morbus Hodkin-Lymphome bei laufender Therapie | 60 - 100 % |
Die Höhe der Einschätzung ist abhängig vom Allgemeinzustand und von den funktionellen Defiziten | ||
10.03.02 | Morbus Hodgkin in Vollremission für 3 Jahre | 50 % |
Danach ist eine Einschätzung entsprechend der verbliebenen funktionellen Defizite vorzunehmen |
Non Hodgkin Lymphome
10.03.03 | Non Hodgkin Lymphome mit geringer Auswirkung | 30 - 40 % |
Keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Therapiebedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz | ||
10.03.04 | Non Hodgkin Lymphome unter laufender Therapie | 50 - 100 % |
Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitssymptomen, Auswirkungen der Therapie und Progredienz |
Akute Leukämien
10.03.05 | Akute Leukämie mit geringen Auswirkungen | 30 - 40 % |
Keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Therapiebedürftigkeit, keine Progredienz, akute Leukämien in kompletter Remission | ||
10.03.06 | Akute Leukämie mit mittel- bis schwergradigen Auswirkungen | 50 - 100 % |
Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitssymptomen, Auswirkungen der Therapie und Progredienz 60 - 100 %: Akute Leukämien bei laufender Therapie |
Myeloproliferative Erkrankungen
10.03.07 | Myeloproliferative Erkrankungen mit leichten Auswirkungen | 30 - 40 % |
Unter dieser Position sind beispielsweise Polycythämien, Thrombocythämien, Osteomyelofibrose und chronisch myeloische Leukämie einzuschätzen, keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine wesentliche Progredienz | ||
10.03.08 | Myeloproliferative Erkrankungen mit mittel- bis schwergradigen Auswirkungen | 50 - 100 % |
Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitssymptomen, Auswirkungen der Therapie und Progredienz |
Plasmozytom
10.03.09 | Plasmozytom mit leichten bis mäßigen Auswirkungen | 30 - 40 % |
Keine wesentlichen Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, keine Therapiebedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz | ||
10.03.10 | Plasmozytom mit ausgeprägten bis schweren Auswirkungen | 50 - 100 % |
Abhängig vom Allgemeinzustand, Ausmaß der Skelettveränderungen, Nierenschädigung und Schmerzen |
Milzverlust
10.03.11 | Leichte bis mäßige funktionelle Folgen | 10 % |
10.03.12 | Leichte bis mäßige funktionelle Folgen bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr | 20 % |
Immundefekte
10.03.13 | Leichte Immundefekte | 10 - 40 % |
Trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, aber keine außergewöhnlichen Infektionen | ||
10.03.14 | Mittelgradige Immundefekte | 50 - 70 % |
Trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit und wiederholte außergewöhnliche Infektionen, atypische Pneumonien | ||
10.03.15 | Schwere Immundefekte | 80 - 100 % |
Trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit und wiederholte außergewöhnliche Infektionen, atypische Pneumonien, Lymphadenopathiesyndrom, Stadium A und B - asymptomatische bis milde Symptome, trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, aber keine außergewöhnlichen Infektionen, trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, wiederholte außergewöhnliche Infektionen, deutliche verminderter Allgemeinzustand und Leistungsabfall |
28. Die Positionsnummern 10.04 bis 10.08 entfallen.
29. Die Positionsnummer 12.03.01 lautet:
12.03.01 | Leichte bis mittelgradige Gleichgewichtsstörungen | 10 - 40 % |
Einschätzungsrelevant ist immer der klinische Befund. Normabweichungen in apparativ erhobenen neurootologischen Untersuchungen alleine ergeben keine Einschätzung 10 %: Beschwerdefrei, Gefühl der Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen, wie Gehen, Bücken, Aufrichten, Kopfdrehungen, bei leichten Tätigkeiten in wechselnder Körperhaltung Leichte Unsicherheit, geringer Schwindel bei höheren Belastungen wie Heben von Lasten, Gehen im Dunkeln, abrupte Körperbewegung Stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinung (Fallneigung, Ziehen nach einer Seite) erst bei außergewöhnlichen Belastungen wie Stehen und Gehen auf Gerüsten, sportliche Übungen mit rascher Körperbewegung Morbus Meniere mit ein bis zwei Anfällen pro Jahr 20 %: Leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinung wie Schwanken, Stolpern, Ausfallsschritt bei alltäglichen Belastungen Stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinung bei höheren Belastungen Leichte Abweichung bei den Geh- und Stehversuchen erst bei höherer Belastungsstufe 30 - 40 %: Stärkere Unsicherheit, Schwindelerscheinung mit Fallneigung bei alltäglichen Belastungen Heftiger Schwindel mit vegetativen Erscheinungen (Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und außergewöhnlichen Belastungen Deutliches Abweichen bei den Geh- und Stehversuchen bereits bei niedriger Belastungsstufe Morbus Meniere häufigere Anfälle, je nach Schweregrad |
30. Die Positionsnummern 13.02.01, 13.02.02 und 13.03.01 erhalten die Bezeichnungen 13.01.03, 13.01.04 und 13.01.05.
Hundstorfer
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