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BGBl II 195/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

195. Kundmachung: Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt

195. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 10 des Bundesgesetzblattgesetzes - BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

1. Die Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln, BGBl. II Nr. 261/2002, wird wie folgt berichtigt:

In Art. I lautet es statt „KAMMERSCHAUPSPIELERIN“ richtig „KAMMERSCHAUSPIELERIN“.

2. Die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/innen festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 317/2011, wird wie folgt berichtigt:

Im Index des Bundesgesetzblattes lautet es statt „317. Kundmachung:“ richtig „317. Verordnung:“.

3. Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen zur Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen sowie zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Kapitalertragsteuerabzug bei Auslandsdividenden (Auslands-KESt VO 2012), BGBl. II Nr. 92/2012, wird wie folgt berichtigt:

Im Index des Bundesgesetzblattes lautet es statt „Teil“ richtig „Teil II“.

4. Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Betriebsrats-Wahlordnung 1974, die Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974, die Betriebsratsfonds-Verordnung 1974, die Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat, die Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung und die Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung geändert werden, BGBl. II Nr. 142/2012, wird wie folgt berichtigt:

a) Art. 1 (Änderung der Betriebsrats-Wahlordnung 1974) Z 24 (Anlagen 1 bis 14 zur Betriebsrats-Wahlordnung) wird wie folgt berichtigt:

aa) In den Anlagen 1 bis 4 und 8 bis 12 erhalten in der signierten authentischen Fassung die den Unterschriftsteil bezeichnenden Zeilen folgendes Aussehen:

  

Die/Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:

…………………………………,

den…………….

………………………………………..

(Ort)

(Datum)

(Unterschrift)

bb) Anlage 5 erhält in der signierten authentischen Fassung vom Textteil „Von den gültigen …………… Stimmzetteln lauten“ bis zu „(Unterschriften)“ folgendes Aussehen:

cc) Anlage 13 erhält in der signierten authentischen Fassung in Punkt A (Gruppe der Arbeiter/innen) vom Textteil „Von den gültigen …………… Stimmzetteln lauten“ bis zu „dieses Wahlvorschlages gewählt.“ folgendes Aussehen:

dd) Anlage 13 der Betriebsrats-Wahlordnung (Art. 1) erhält in der signierten authentischen Fassung in Punkt B (Gruppe der Angestellten) vom Textteil „Von den gültigen …………… Stimmzetteln lauten“ bis zu „(Unterschriften)“ folgendes Aussehen:

ee) In Anlagen 6 und 14 steht in der signierten authentischen Fassung das Istgleichzeichen „=“ jeweils neben der betreffenden Bruchzahl.

b) In Art. 5 (Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung Z 17 (Anlagen 1 bis 5 zur Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung) stehen in der signierten authentischen Fassung in den Anlagen 1 bis 5 die Bezeichnungen „Muster I“ bis „Muster V“ jeweils linksbündig.

Faymann

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