132. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Angleichung des Verweises auf die aktuelle Fassung der Militärgüterliste der EU in Anhang I Teil B des BVergGVS 2012
Auf Grund des § 148 Abs. 3 des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012, BGBl. I Nr. 10, wird die Fundstelle der neuen Fassung der Militärgüterliste der EU in Anhang I Teil B kundgemacht:
Militärgüter gemäß der Militärgüterliste der EU
Militärgüter, die in der Militärgüterliste der Europäischen Union, ABl. Nr. C 85 vom 22. März 2012 S. 1, angeführt sind
Faymann
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