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BGBl II 123/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

123. Verordnung: Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke

123. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke

Auf Grund des § 59 Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333, und des § 5 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, jeweils zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 140/2011, wird verordnet:

§ 1. Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, sind den Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken zu überweisen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2012 in Kraft.

Darabos

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