56. Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B1 zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)2
Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 13. Oktober 2011, C.N.690.2011.TREATIES-3, sind zu den Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens nachstehende Änderungen und Berichtigungen angenommen worden und mit 5. Oktober 2011 in Kraft getreten:
[Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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