192. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der beigefügten Erklärungen wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 39 Abs. 1 des Abkommens wurden am 3. September bzw. 19. Dezember 2012 vorgenommen; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Anlage 1
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)