180. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in albanischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 1 des Abkommens wurden am 7. November bzw. 15. November 2012 abgegeben; das Abkommen ist somit gemäß derselben Bestimmung am 16. November 2012 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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