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BGBl III 157/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

157. Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kasachstan
(NR: GP XXIV RV 1333 AB 1403 S. 118. BR: AB 8574 S. 800.)

157. Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kasachstan

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kasachstan

[Abkommenstext in deutscher Sprachfassung (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 9. November 2011 bzw. 22. Oktober 2012 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 21. Dezember 2012 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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