157. Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kasachstan
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kasachstan
[Abkommenstext in deutscher Sprachfassung (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 9. November 2011 bzw. 22. Oktober 2012 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 21. Dezember 2012 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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