155. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in serbischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. Oktober 2012 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 38 Abs. 2 mit 1. Dezember 2012 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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