151. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung der Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kosovo über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen (Rückübernahmeabkommen) samt Durchführungsprotokoll
Auf Grund des § 10 Z 1 des Bundesgesetzblattgesetzes - BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:
Die Kundmachung in BGBl. III Nr. 21/2011 wird wie folgt berichtigt:
In der jeweils authentischen deutschen Sprachfassung des Abkommens und des Durchführungsprotokolls wurden die nachstehend angeführten Fehler berichtigt:
Im Titel des Abkommens lautet es statt „Abkommen Zwischen“ richtig „Abkommen zwischen“.
Im ersten Satz der Präambel des Abkommens lautet es statt „Die Österreichischen Bundesregierung“ richtig „Die Österreichische Bundesregierung“.
Im Titel des Durchführungsprotokolls lautet es statt „zwischen der Österreichischen Bundesregierung und Regierung“ richtig „zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung“.
In der Präambel des Durchführungsprotokolls lautet es statt „Die österreichischen Bundesregierung und die Regierung der Republik Kosovo haben gemäß Artikel 11 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung“ richtig „Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kosovo haben gemäß Artikel 11 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung“.
Faymann
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