14. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zweiten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (BGBl. III Nr. 136/2009) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Malta | 3. Februar 2011 |
Ungarn | 18. Jänner 2010 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union zufolge haben die Niederlande erklärt, dass das Zweite Protokoll mit Wirksamkeit vom 10. Oktober 2010 auch auf den karibischen Teil der Niederlande Anwendung findet.
Faymann
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