139. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderungen zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen) und dessen Anlage 6
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:
Der gemäß Anlage 8 des TIR-Abkommens (BGBl. Nr. 112/1978, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 63/2012) gebildete Verwaltungsausschuss hat nachstehende Änderungen zum TIR-Abkommen und dessen Anlage 6 beschlossen:
[Änderungen zu Art. 1, 8, 10, 11 und Anlage 6 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Änderungen zu Art. 1, 8, 10, 11 und Anlage 6 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderungen zu Art. 1, 8, 10, 11 und Anlage 6 in französischer Sprache siehe Anlagen]
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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