126. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Verfahren der Visumerteilung in Canberra und Ottawa
[Österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]
[Deutsche Antwortnote siehe Anlagen]
Die vorliegende Vereinbarung ist mit 2. August 2012 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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