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BGBl III 117/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

117. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen mit dem gemäß Sicherheitsratsresolution 1904 (2009) errichteten Büro der Ombudsperson

117. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen mit dem gemäß Sicherheitsratsresolution 1904 (2009) errichteten Büro der Ombudsperson

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. September 2012 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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