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BGBl III 114/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

114. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

114. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Saudi-Arabien am 18. Juli 2012 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 67/2012) hinterlegt.

Faymann

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