112. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilaterale Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2
Die Multilaterale Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 (BGBl. III Nr. 54/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 98/2012) wurde von der Schweiz am 29. Juni 2012 unterzeichnet.
Faymann
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