vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl I 116/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

116. Kundmachung: Wirksamwerden der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gegenüber den Ländern Wien, Burgenland und Salzburg

116. Kundmachung des Bundeskanzlers über das Wirksamwerden der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gegenüber den Ländern Wien, Burgenland und Salzburg

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, BGBl. I Nr. 80/2011, ist gemäß ihrem Abschnitt II Abs. 3 mit 1. November 2011 gegenüber den Ländern Wien und Burgenland und mit 1. Dezember 2011 gegenüber dem Land Salzburg wirksam geworden.

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)