111. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 20 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 und § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. September 2011, G 154/10-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 18. November 2011, zu Recht erkannt:
- „I. § 20 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), BGBl. Nr. 311/1985, in der Fassung BGBl. I Nr. 37/2006 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
- II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2012 in Kraft.
- III. Die Vorschrift ist auch auf die am 29. September 2011 beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Fälle nicht mehr anzuwenden.
- IV. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“
Faymann
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