457. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Finanzdienstleistung-Ausbildungsordnung und die Sportadministration-Ausbildungsordnung geändert werden (Ausbildungsversuch-Überleitungsverordnung 2011)
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2010, wird verordnet:
Artikel 1
Änderung der Finanzdienstleistung-Ausbildungsordnung
Die Finanzdienstleistung-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 270/2006, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „(2)“.
3. § 5 entfällt. Der § 6 erhält die Bezeichnung „§ 5.“.
Artikel 2
Änderung der Sportadministration-Ausbildungsordnung
Die Sportadministration-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 271/2006, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „(2)“.
3. § 5 entfällt. Der § 6 erhält die Bezeichnung „§ 5.“.
Mitterlehner
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