451. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate geändert wird
Auf Grund des § 14 Abs. 4 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (ArbIG), BGBl. Nr. 27, in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2011 wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate, BGBl. Nr. 237/1993, in der Fassung BGBl. II Nr. 106/2004 wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird in den Ausführungen zum 12. Aufsichtsbezirk die Wortfolge „Judenburg, Knittelfeld“ ersetzt durch das Wort „Murtal“.
2. Dem § 5 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die Änderungen zu den Ausführungen in § 1 zum 12. Aufsichtsbezirk in der Fassung BGBl. II Nr. 451/2011 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.“
Hundstorfer
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