401. Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz aufgehoben wird
Auf Grund des Art. 66 Abs. 1 B-VG in der Fassung BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit der Entschließung des Bundespräsidenten vom 17. Jänner 1995, BGBl. Nr. 54/1995, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. Dezember 1996, BGBl. Nr. 721/1996, betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an den Leiter des beim Vorstand der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft (PTA) eingerichteten Personalamtes wird aufgehoben.
Fekter
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