48. Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO)1 samt Anlage
[Deutschsprachige Änderungsurkunde siehe Anlagen]
[Deutschsprachige Anlage siehe Anlagen]
[Englischsprachige Änderungsurkunde siehe Anlagen]
[Englischsprachige Anlage siehe Anlagen]
[Französischsprachige Änderungsurkunde siehe Anlagen]
[Französischsprachige Anlage siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. April 2005 bei der Regierung von Dänemark hinterlegt; das geänderte Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
Nach Mitteilung der Regierung von Dänemark haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder genehmigt:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Ferner hat seit Inkrafttreten des geänderten Übereinkommens Montenegro am 17. Dezember 2010 seine Beitrittsurkunde hinterlegt.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Faymann
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