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BGBl III 48/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

48. Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage
(NR: GP XXII RV 610 AB 756 S. 90. BR: AB 7203 S. 717.)

48. Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO)111) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 73/1998. samt Anlage

[Deutschsprachige Änderungsurkunde siehe Anlagen]

[Deutschsprachige Anlage siehe Anlagen]

[Englischsprachige Änderungsurkunde siehe Anlagen]

[Englischsprachige Anlage siehe Anlagen]

[Französischsprachige Änderungsurkunde siehe Anlagen]

[Französischsprachige Anlage siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. April 2005 bei der Regierung von Dänemark hinterlegt; das geänderte Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.

Nach Mitteilung der Regierung von Dänemark haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder genehmigt:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Ferner hat seit Inkrafttreten des geänderten Übereinkommens Montenegro am 17. Dezember 2010 seine Beitrittsurkunde hinterlegt.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Anlage 5

Anlage 5 

Anlage 6

Anlage 6 

Faymann

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