39. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in russischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 13 des Abkommens wurden am 2. Februar bzw. 15. Februar 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. März 2011 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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